Allgemeine SWK-Card-Bedingungen (AGBs)
1. Die SWK ENERGIE GmbH gibt (in Kooperation mit anderen diesem System angeschlossenen Versorgungsunternehmen) eine Kundenkarte mit der Zusatzbezeichnung „CityPower-Card“ (Karte) heraus.
2. Der Kunde* der SWK ENERGIE GmbH erkennt diese allgemeinen Bedingungen zum Gebrauch der SWK-Card/CityPower-Card durch seine Unterschrift auf der auf seinen Namen ausgestellten Plastikkarte als verbindlich an.
3. Die Karte wird unter folgenden Voraussetzungen für letztverbrauchende Privatkunden der SWK ENERGIE GmbH angeboten:
• Mit dem Kunden besteht ein auf seinen Namen laufender SWK KLASSIK, meinSWK KLASSIK Strom-oder Gaslieferungsvertrag, ein SWK Heimatstromvertrag oder ein SWK Haus- & Autostromvertrag mit der SWK ENERGIE GmbH.
• Der Kunde teilt der SWK ENERGIE GmbH seine Kundennummer sowie alle weiteren für die Kartenerstellung notwendigen Daten mit. Die Kundennummer steht auf jeder Rechnung.
4. Die SWK-Card ist nicht übertragbar.
5. Nur bei Vorliegen der Voraussetzung gemäß Ziffer 3 ist der Inhaber berechtigt, die jeweils gültigen SWK-Card/CityPower-Card Vergünstigungen und Leistungen bei den Einrichtungen der angeschlossenen Leistungsträger für sich, den Ehepartner** sowie die Anzahl der auf der Karte vermerkten Kinder geltend zu machen. Im Einzelfall kann der angeschlossene Leistungsträger das Angebot auf eine bestimmte Personenzahl und/oder Mengen begrenzen. Der Umfang der jeweiligen Vergünstigungen und Leistungen ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung des Leistungsträgers. Die jeweils gültigen SWK-Card Vorteilspreise gelten einmalig am Tag je Freizeiteinrichtung und ausschließlich für Tageskarten bzw. Tagespreise von Einzelpersonen. Ausgeschlossen von den jeweils gültigen SWK-Card Preisen sind Dauerkarten, Wertkarten o.Ä.
6. Die SWK ENERGIE GmbH ist jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang der SWK-Card zu erweitern bzw. einzuschränken oder vollständig zurückzunehmen sowie die Bereitstellung der Smartphone-App einzustellen. Die in den veröffentlichten Leistungsverzeichnissen genannten Leistungen sind unverbindlich. Die jeweiligen Vergünstigungen der angeschlossenen Leistungsträger sowie etwaige Gültigkeitseinschränkungen sind unter dieser Website einzusehen. Sollte es der SWK ENERGIE GmbH aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein, dem Kunden die Kartenvorteile zu gewähren, besteht kein Anspruch des Kunden auf Gewährung der Vorteile; Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
7. Die SWK-Card/CityPower-Card gilt in Verbindung mit dem Personalausweis oder vergleichbaren Dokumenten.
8. Kommt die SWK-Card durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dies der SWK ENERGIE GmbH unverzüglich anzuzeigen.
9. Die SWK ENERGIE GmbH übernimmt durch die Bereitstellung der Karte keine Haftung oder Gewähr für die Einräumung der Vergünstigungen bzw. die Erbringung der Leistungen durch die in den SWK-Card/CityPower-Card Leistungsverzeichnissen genannten Leistungsträger. Für die Nutzung der Einrichtungen der Leistungsträger gelten die jeweils einschlägigen Benutzungsbedingungen. Sofern die SWK ENERGIE GmbH im Rahmen von Kooperationen mit Handelspartnern Verkaufsaktionen in das Programm integriert, kommt ein Kaufvertrag zwischen diesem und dem Kunden zustande; die SWK ENERGIE GmbH tritt nur als Vermittlerin auf. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Handelspartners.
10. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen.
11. Die SWK ENERGIE GmbH kann das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der SWK KLASSIK-, meinSWK KLASSIK Strom-oder Gaslieferungsvertrag, der SWK Heimatstromvertrag oder der SWK Haus- & Autostromvertrag mit der SWK ENERGIE GmbH zwischen dem Karteninhaber und der SWK ENERGIE GmbH nicht mehr besteht oder sich der Karteninhaber wiederholt mit fälligen Forderungen daraus in Verzug befindet, wenn ihm Hausverbot in den Geschäftsräumen der SWK ENERGIE GmbH und/oder in einer der in den SWK-Card/CityPower-Card Leistungsverzeichnissen genannten Einrichtungen erteilt wurde oder bei missbräuchlicher Nutzung der Karte. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden.
12. Die SWK ENERGIE GmbH ist berechtigt, diese allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung veröffentlicht die SWK ENERGIE GmbH die neuen allgemeinen Bedingungen unter Hervorhebung der Änderungen im Internet auf dieser Seite. Der Kunde hat ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung zwei Wochen Zeit, dem Wirksamwerden der neuen Bedingungen dadurch zu widersprechen, dass er von seinem Kündigungsrecht nach Ziffer 10 Gebrauch macht. Durch die Weiterbenutzung der Karte erkennt der Kunde die geänderten Bedingungen an.
13. Die SWK ENERGIE GmbH und/oder die von der SWK ENERGIE GmbH beauftragten Dienstleister erheben, verarbeiten und nutzen die unter Ziffer 3 genannten Kundendaten zur Abwicklung der Nutzung der Kundenkarte gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung.
14. Erfüllungsort ist Krefeld.
15. Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Bedingungen oder eine künftig aufgenommene Regelung ganz oder teilweise nicht wirksam oder durchführbar sein oder werden, so bleiben Geltung und Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Falle werden die Vertragspartner die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame bzw. durchführbare Regelung ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommt. Gleiches gilt entsprechend für eventuelle unbeabsichtigte Vertragslücken.
(Inhaltliche Änderungen in den AGB gegenüber der vorherigen Fassung sind in Fettdruck kenntlich gemacht.)
* Es sind in allen Fällen gleichermaßen weibliche und männliche Personen gemeint.
** Dazu zählen auch eingetragene Lebenspartnerschaften.
©SWK ENERGIE GmbH Stand: 03/2024